WERTERMITTLUNG

Bewertung von Immobilien

Was ist Ihre Immobilie wert?

Ob Kauf oder Verkauf, ob Beleihung oder Bilanzierung, ob Ehescheidung oder Erbauseinandersetzung:
Die Wertermittlung von Immobilien kann viele Gründe haben.

An einer Immobilie hängen oftmals neben materiellen auch eine ganze Menge ideeller Werte. Vielleicht haben die Großeltern das Haus vor 100 Jahren gebaut. Vielleicht sind Ihre Kinder darin zur Welt gekommen und aufgewachsen. Vielleicht war es aber auch Ihre erste Geschäftsidee, die Sie in diesem Gebäude ausgearbeitet und umgesetzt haben. Solche Erinnerungen sind unbezahlbar.
Doch Ihre Immobilie mit ihrer Substanz, ihrer Ausstattung, ihrer Lage hat einen realen Preis, der sich am allgemeinen Immobilienmarkt Ihrer Region orientiert. Als ausgebildete Immobilienmaklerin mit u.a. dem Schwerpunkt Wertermittlung bewerte ich Ihre Immobilie und ermittle einen realistischen Marktwert.
  • Was bedeutet Wertermittlung?

    "Es ist die Ermittlung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes eines beliebigen Wirtschaftsguts."

  • Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?

    Zu den relevanten Wertermittlungsverfahren zählen:


    • Vergleichswertverfahren ( 15 ImmoWertV)
    • Ertragswertverfahren (§§ 17-20 ImmoWertV)
    • Sachwertverfahren (§ 21-23 ImmoWertV).
  • Verkehrswert (Marktwert)

    Der Verkehrswert - auch Marktwert genannt - ist ein gesetzlich definierter Wertbegriff (§ 194 Baugesetzbuch):

    "Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zustand, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

  • Verordnung

    Dank der Verordnung § 2 Grundlagen der Wertermittlung (ImmoWertV) werden bei der Wertermittlung die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt am Wertermittlungsstichtag (§3) und der Grundstückszustand am Qualitätsstichtag (§4) zugrunde gelegt.

"Je nach Objektart und mit Hilfe der relevanten Wertermittlungsverfahren bewerte ich Ihre Immobilie objektiv und ermittle einen realistischen Marktwert."
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